Ihr bewährter Partner für
Erste Hilfe im Unternehmen

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• Kundendienst
• Rundumbetreuung

Beratung

Alle Betriebe, auch Behörden,Schulen usw. sind verpflichtet, alle gesetzlichen Auflagen zur Arbeitssicherheit zu erfüllen,

Ertse Hilfe wird in Unternehmen oft erst dann zum Thema, wenn der Notfall eintritt. Doch für alle Arbeitgeber ist es erforderlich, die geltenden rechtlichen Bestimmungen auch in diesem Bereich genau einzuhalten.

Diesbbezügliche Probleme, auf die ich seit Jahren immer wieder sto0e, waren der Grund, mein eigenes Servicekonzept zu entwickeln.

Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht der vielfältigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder der Arbeitsstättenverordnung zurechtzufinden und unterstützen Sie in der Erinnerung an die jeweiligen Kontrolltermine.